Begründung:
Solange der Verein noch kein nennenswertes Vermögen gebildet hat, sollten auch
die Verfügungsberechtigungen entsprechend gering sein. Sie sollten das
Vereinsvermögen nicht übersteigen.
Begründungen:
Eine Kündigungsfrist dient lediglich der finanziellen Planungssicherheit.
Eine geringe Zahl an Austritten hat keinen großen Einfluss auf die
Planungssicherheit. Bei einer großen Anzahl an Austritten hat man so oder so
ein schwer wiegendes Problem. Außerdem sollte der Verein nicht an der Grenze
seiner Zahlungsfähigkeit operieren.
Eine Frist "zum Quartalsende" stellt auch keine Planungssicherheit dar,
falls die Austritte sich kurz vor Ende des Quartals ereignen.
Wir lehnen eine Art "Bestrafung" für einen Austritt ab. Hohe Ausstiegshürden
erhöhen auch die Einstiegshürden
Dieser Absatz dient eher dem Hinweis auf die Möglichkeit, den Verein über
einen freiwillig erhöhten Mitgliedsbeitrag auch regelmäßig stärker finanziell
zu unterstützen.
Die Unterscheidung zwischen "ordentlichen", stimmberechtigten Mitgliedern und
"Fördermitgliedern" ohne Stimmrechte erfordert es, dort wo von "Mitgliedern"
die Rede ist, gegebenenfalls zu spezifizieren, dass es sich um "ordentliche"
Mitglieder handelt.
Der ermäßigte sowie der volle Mitgliedsbeitrag werden vorerst in Abhängigkeit
von der Höhe der Raummiete und der Anzahl der Gründungsmitglieder festgesetzt.