Tippfehler in der Geschäftsordnung

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Konrad Schöbel 2011-11-10 00:12:48 +01:00
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@ -1,3 +1,4 @@
Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V.
Fassung vom 27. November 2010
@ -30,7 +31,7 @@ Ordnung unter §2 zum Austritt angegeben.
§ 2 Verpflichtungen nach Austritt
1. Das Ende der Mitgliedschaft eines Mitglied entbindet dieses nicht
1. Das Ende der Mitgliedschaft eines Mitglieds entbindet dieses nicht
von der Beitragsverpflichtung bis zum nächsten Quartalsende.
@ -59,10 +60,10 @@ Vereinsvermögen nicht übersteigen.
§ 6 Aufgaben des Schatzmeisters
1. Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
Haushaltsführung hinzuwirken
Haushaltsführung hinzuwirken.
2. Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereines in das
Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereines an und
2. Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das
Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
verwaltet dort das Vereinsvermögen.
3. Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
@ -78,15 +79,15 @@ Ausgaben über 100€ sind dabei einzeln aufzulisten.
Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei
genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
6. Für laufende Einnahmen und Ausgaben fuhrt der Schatzmeister eine
6. Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine
Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
auf dem Vereinskonto abgelegt.
7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, eine davon für den Einzahler.
8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
nach den Regeln der einfachen Buchführung zu fuhren ist und aus
nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
folgenden Teilen besteht:
- Kassenbuch für die Bargeldkasse
@ -143,3 +144,4 @@ Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
den Räumen des Vereins.