Verfügungsberechtigungen für Vorstandsmitglieder gesenkt

Begründung:
Solange der Verein noch kein nennenswertes Vermögen gebildet hat, sollten auch
die Verfügungsberechtigungen entsprechend gering sein.  Sie sollten das
Vereinsvermögen nicht übersteigen.
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Konrad Schöbel 2011-11-12 00:24:25 +01:00
parent 9dd1485921
commit 62f5dd7d01

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@ -32,8 +32,8 @@ Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
§ 2 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands
1. Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
einem Betrag von 500€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von
bis zu 5000€ können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei
einem Betrag von 400€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von
bis zu 2000€ können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei
höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung
nötig.