Zwei Worte umgestellt und Tippfehler korrigiert

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Konrad Schöbel 2011-11-12 00:25:44 +01:00
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commit 2fb1a79087

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@ -78,7 +78,7 @@ Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
auf dem Vereinskonto abgelegt.
7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, eine davon für den Einzahler.
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
@ -109,7 +109,7 @@ durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
in voller Hohe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.