Vorstand genehmigt Einstellung von Gütern, nicht das Aufbewahrungsprotokoll

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Konrad Schöbel 2011-11-12 00:27:49 +01:00
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@ -93,11 +93,9 @@ dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim
Schatzmeister eingereicht werden.
10. Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im
Vermögensregister einzutragen. Der Schatzmeister hat nach
Genehmigung durch den Vorstand ein Aufbewahrungsprotokoll
anzufertigen, ein Exemplar für den Besorger, eins zur Dokumentation
beim Schatzmeister.
Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar
für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
11. Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.