Begründung:
Wir wollen juristischen Personen eine Mitgliedschaft nicht verweigern, ein
Stimmrecht jedoch schon. Die Alternative "nicht rechtsfähiger Verein" wird
gestrichen, da ein solcher formal als Gesellschaft beschränkten Rechts gilt
und somit ebenfalls eine juristische Person wäre. Außerdem steht es den
Mitgliedern von Vereinen frei, einzeln bei uns Mitglied zu werden.
Begründung:
Wir "forschen" zwar im Sinne von "experimentieren", betreiben jedoch keine
aktive Forschungsförderung. Außerdem könnten sich zu viele Punkte ungünstig
auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit auswirken.
Der ermäßigte sowie der volle Mitgliedsbeitrag werden vorerst in Abhängigkeit
von der Höhe der Raummiete und der Anzahl der Gründungsmitglieder festgesetzt.
In §52 Absatz 2 der Abgabenordnung ist festgelegt, welche Ziele als
gemeinnützig zählen. Davon kommen für uns zusätzlich zur Sublab-Satzung die
Punkte 1, 18, 23 in Frage, letzterer wegen "Modellflug" und "Amateurfunk"
(Freifunk).
Das Sublab in Leipzig entspricht in etwa unseren Vorstellungen von einem
Hackspace und es besteht auch schon Kontakt dorthin. Deshalb nehmen wir als
Grundlage eine 1:1-Kopie von deren Satzung und Geschäftsordnung und
modifizieren diese.