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@ -52,33 +52,35 @@ setzt sich der Verein ein für die Förderung von:
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- Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1)
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- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, wie sie
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durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung entstanden sind und
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entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und andere Computerkunst.
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- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen,
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wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung
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entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und
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andere Computerkunst.
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- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in der
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Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen
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Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; durchgeführt
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durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und -projekte sowie
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Informationsaustausch.
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- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in
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der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen
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Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft;
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durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und
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-projekte sowie Informationsaustausch.
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- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) durch
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Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, Einrichtungen und
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Projekten.
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- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.)
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durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen,
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Einrichtungen und Projekten.
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- Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO §52 2.18)
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- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit digitaler
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Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze,
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angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen
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Handlungsweisen.
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- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit
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digitaler Informatiaonsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über
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rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und
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Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
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- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23)
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- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im Zusammenhang mit
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der Entwicklung der Gesellschaft zu einer Informationsgesellschaft durch
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Veranstaltungen und Diskussionen zu Themen wie Urheberrecht, Datenschutz,
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Netzneutralität, freie und offene Software, etc.
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- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im
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Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer
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Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu
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Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralität, freie und
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offene Software, etc.
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§ 3 Mitgliedschaft
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@ -286,4 +288,3 @@ Zuordnung derartiger Dokumente.
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2. Zu Mitgliederversammlungen werden elektronisch nach Abs. 1 oder postalisch
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zugestellte Stimmen von Mitgliedern wie Stimmen von anwesenden Mitgliedern
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gezählt.
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