Kleine Formatierung und Interpunktion

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frlan 2011-10-17 22:53:52 +02:00
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commit 0374d9f266

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@ -279,9 +279,9 @@ als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
angekündigt wurde.
2. Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
Wegfall der gemeinnützigen Zwecke, darf das Vermögen der Körperschaft
nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur Erfüllung
dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen
Wegfall der gemeinnützigen Zwecke, darf das Vermögen der
Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur
Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen
Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den
Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit
@ -293,7 +293,7 @@ Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
zwingend zu erfüllen.
4. Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
vorgenannten Absätze analog, das Vermögen und die Güter des Vereins
vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
werden entsprechend übertragen.