§4.1 geändert (Ausschluss eines Mitglieds)

Begründung:
Begründung: "sonstiger wichtiger Grund" könnte theoretisch alles sein, sollte
aber praktisch unter "den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirken"
fallen.
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Konrad Schöbel 2011-10-20 01:14:59 +02:00
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commit eb7788a93d

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@ -113,11 +113,11 @@ gegenüber dem Vorstand erklärt.
§ 4 Ausschluss eines Mitglieds § 4 Ausschluss eines Mitglieds
1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen 1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen
von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der