diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 40a19fe..c837b78 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -113,11 +113,11 @@ gegenüber dem Vorstand erklärt. § 4 Ausschluss eines Mitglieds 1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen -werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen -Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger -wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden -Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe -von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. +werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen +Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen +nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den +Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen +mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der