From eb7788a93d77a8e1827f795fa18d585d6041a7c4 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Konrad=20Sch=C3=B6bel?= Date: Thu, 20 Oct 2011 01:14:59 +0200 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?=C2=A74.1=20ge=C3=A4ndert=20(Ausschluss=20eines?= =?UTF-8?q?=20Mitglieds)?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Begründung: Begründung: "sonstiger wichtiger Grund" könnte theoretisch alles sein, sollte aber praktisch unter "den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirken" fallen. --- Satzung/Satzung.txt | 10 +++++----- 1 file changed, 5 insertions(+), 5 deletions(-) diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 40a19fe..c837b78 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -113,11 +113,11 @@ gegenüber dem Vorstand erklärt. § 4 Ausschluss eines Mitglieds 1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen -werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen -Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger -wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden -Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe -von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. +werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen +Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen +nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den +Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen +mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der