§4.1 geändert (Ausschluss eines Mitglieds)
Begründung: Begründung: "sonstiger wichtiger Grund" könnte theoretisch alles sein, sollte aber praktisch unter "den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirken" fallen.
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@ -113,11 +113,11 @@ gegenüber dem Vorstand erklärt.
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§ 4 Ausschluss eines Mitglieds
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1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen
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Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger
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wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden
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Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe
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von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
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nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen
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mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
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Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
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