§4.1 geändert (Ausschluss eines Mitglieds)

Begründung:
Begründung: "sonstiger wichtiger Grund" könnte theoretisch alles sein, sollte
aber praktisch unter "den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirken"
fallen.
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Konrad Schöbel 2011-10-20 01:14:59 +02:00
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commit eb7788a93d

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@ -113,11 +113,11 @@ gegenüber dem Vorstand erklärt.
§ 4 Ausschluss eines Mitglieds
1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen
Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger
wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden
Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe
von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen
mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der