Der ermäßigte sowie der volle Mitgliedsbeitrag werden vorerst in Abhängigkeit
von der Höhe der Raummiete und der Anzahl der Gründungsmitglieder festgesetzt.
In §52 Absatz 2 der Abgabenordnung ist festgelegt, welche Ziele als
gemeinnützig zählen. Davon kommen für uns zusätzlich zur Sublab-Satzung die
Punkte 1, 18, 23 in Frage, letzterer wegen "Modellflug" und "Amateurfunk"
(Freifunk).
Das Sublab in Leipzig entspricht in etwa unseren Vorstellungen von einem
Hackspace und es besteht auch schon Kontakt dorthin. Deshalb nehmen wir als
Grundlage eine 1:1-Kopie von deren Satzung und Geschäftsordnung und
modifizieren diese.