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@ -78,7 +78,7 @@ Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
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auf dem Vereinskonto abgelegt.
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auf dem Vereinskonto abgelegt.
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7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
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7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
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Quittung in doppelter Ausfertigung aus, eine davon für den Einzahler.
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Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
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8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
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8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
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nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
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nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
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@ -109,7 +109,7 @@ durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
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§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
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§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
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1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
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1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
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in voller Hohe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
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in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
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muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
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muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
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Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
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Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
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