diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.txt b/Satzung/Geschäftsordnung.txt index d3ab0db..d530800 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.txt +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.txt @@ -78,7 +78,7 @@ Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig auf dem Vereinskonto abgelegt. 7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte -Quittung in doppelter Ausfertigung aus, eine davon für den Einzahler. +Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler. 8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus @@ -109,7 +109,7 @@ durch ihn eine Bilanz zu erstellen. § 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands 1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden -in voller Hohe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung +in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.