diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 76904d6..02f69bd 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -279,9 +279,9 @@ als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins angekündigt wurde. 2. Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder -Wegfall der gemeinnützigen Zwecke, darf das Vermögen der Körperschaft -nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur Erfüllung -dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen +Wegfall der gemeinnützigen Zwecke, darf das Vermögen der +Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur +Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit @@ -293,7 +293,7 @@ Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens zwingend zu erfüllen. 4. Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die -vorgenannten Absätze analog, das Vermögen und die Güter des Vereins +vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins werden entsprechend übertragen.