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Begründung: Wir wollen juristischen Personen eine Mitgliedschaft nicht verweigern, ein Stimmrecht jedoch schon. Die Alternative "nicht rechtsfähiger Verein" wird gestrichen, da ein solcher formal als Gesellschaft beschränkten Rechts gilt und somit ebenfalls eine juristische Person wäre. Außerdem steht es den Mitgliedern von Vereinen frei, einzeln bei uns Mitglied zu werden.
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PROTOKOLL
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Diskussion zum Satzungsentwurf für einen zukünftigen Hackspace-Verein in Jena
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Wer?
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- Anke
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- Daniel B.
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- Frank L.
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- J. H.
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- Jochen S.
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- Konrad S.
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- Markus M.
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- Martin 89
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- Norbert K.
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- Tobias H.
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Wann?
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- 17. Oktober 2011
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- 20:00 - 24:00 Uhr
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Wo?
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- Konferenzraum Turm 5. Etage
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Tagesordnung
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1. Satzung
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2. Geschäftsordnung
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3. Präambel
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4. Posten
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5. Zeitplan
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6. Treffen
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7. Sonstiges
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Die Punkte 2, 3, 4 und 7 sind aus Zeitgründen auf die kommende Sitzung
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vertagt worden.
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Satzung
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Wir haben folgende Änderungen am Satzungsentwurf beschlossen:
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- §2 Absatz 2:
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Der Punkt "Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1)" wird gestrichen.
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Begründung: Wir "forschen" zwar im Sinne von "experimentieren", betreiben
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jedoch keine aktive Forschungsförderung. Außerdem könnten sich zu viele
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Punkte ungünstig auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit auswirken.
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Beim Punkt "Gleichberechtigung von Frauen und Männern (AO §52 2.18)" konnte
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keine Einigung erzielt werden. Einige meinten, es wäre üblich, diesen Punkt
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mit in eine Vereinssatzung aufzunehmen. Andere würden lieber darauf
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verzichten. Deshalb soll recherchiert werden, wie das andere gemeinnützige
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Jenaer Vereine handhaben und gegebenenfalls ob und wie sie diesen Punkt
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begründen [Daniel]. Falls der Punkt aufgenommen wird, schreiben wir
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"Gleichberechtigung der Geschlechter" statt "Gleichberechtigung von Frauen und
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Männern".
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Der Punkt "Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23)" muss noch begründet
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werden.
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- §3 Absatz 1:
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Dieser Absatz wird ersetzt durch "Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede
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natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann
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jede natürliche oder juristische Person werden."
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Begründung: Wir wollen juristischen Personen eine Mitgliedschaft nicht
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verweigern, ein Stimmrecht jedoch schon. Die Alternative "nicht rechtsfähiger
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Verein" wird gestrichen, da ein solcher formal als Gesellschaft beschränkten
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Rechts gilt und somit ebenfalls eine juristische Person wäre. Außerdem steht
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es den Mitgliedern von Vereinen frei, einzeln bei uns Mitglied zu werden.
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- §4 Absatz 1:
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Der Satz "Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen
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Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger
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Grund vorliegt." wird ersetzt durch "Ein Mitglied kann durch Beschluss des
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Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt,
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es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen
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Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt."
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Begründung: "sonstiger wichtiger Grund" könnte theoretisch alles sein, sollte
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aber praktisch unter "den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirken"
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fallen.
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- §5 Absatz 1
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"Die Mitglieder" wird entsprechend in "Die ordentlichen Mitglieder" geändert.
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- §7 Absatz 3
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"Jedes Mitglied" wird entsprechend in "Jedes ordentliche Mitglied" geändert.
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- §7 Absatz 5
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Der zweite Satz wird geändert in "Ihre Tagesordnung umfasst unter anderem den
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Rechenschaftsbericht des Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den
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Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters über das vergangene Geschäftsjahr."
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- §8 Absatz 6
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Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder wird auf ein statt zwei Jahre
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festgesetzt.
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- §8 Absatz 10
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Der erste Satz wird geändert in "Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme."
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Begründung: Die Beisitzer sollen keine "Vorstandsmitglieder zweiter Klasse"
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sein.
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- §11 Absatz 2
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Dieser Absatz wird komplett gestrichen. Begründung: Postalische oder
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elektronische Stimmabgaben werfen zahlreiche ungelöste bzw. unlösbare Probleme
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hinsichtlich der Geheimheit und Manipulierbarkeit der Wahl auf, die wir
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uns nicht aufbürden wollen.
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Geschäftsordnung
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[vertagt]
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Es muss noch geprüft werden, ob alle Verweise der Form "Näheres regelt die
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Geschäftsordnung." auch tatsächlich in der Geschäftsordnung geregelt werden
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und dass sich die Geschäftsordnung nicht mit der Satzung überschneidet.
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Präambel
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[vertagt]
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Wir wollen uns Gedanken machen, was grundsätzlich in die Präambel soll. "Die
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Präambel ist die einzige Stelle, an der man die Satzung frei, individuell und
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kreativ gestalten kann."
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Posten
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[vertagt]
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Wir wollen uns einen Überblick verschaffen, wer prinzipiell für einen
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Vorstandsposten zur Verfügung stehen würde und wer bereit ist, welches Amt zu
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übernehmen.
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Zeitplan
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Zunächst müssen der Satzungsentwurf und die Geschäftsordnung insoweit
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überarbeitet werden, dass die Mehrheit der Interessenten damit einverstanden
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ist. Dies soll möglichst bis Ende kommender Woche geschehen (28. Oktober
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2011). Danach wird die Satzung dem Notar, dem Finanzamt und dem
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Vereinsregister vorgelegt, was voraussichtlich mehrere Wochen dauert. Sobald
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dies geschehen ist und gegebenfalls Änderungen vorgenommen wurden, berufen wir
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eine Gründungsversammlung ein.
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Treffen
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Wir haben vereinbart, uns zunächst regelmäßig zu treffen. Als Termin haben
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wir jeden zweiten Donnerstag Abend festgelegt (jeweils zwischen den Treffen
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der Linux-User-Group Jena). Auf den kommenden Treffen wird es vorerst
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vorrangig um die Vereinsgründung - also die Satzung, die Präambel sowie die
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Geschäftsordnung - gehen. Danach werde wir uns gegenseitig unsere
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Projektideen vorstellen, was auf der Mailingliste unter dem Begriff "Barcamp"
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angeregt worden war.
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Sonstiges
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[vertagt]
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