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Begründung: Wir wollen juristischen Personen eine Mitgliedschaft nicht verweigern, ein Stimmrecht jedoch schon. Die Alternative "nicht rechtsfähiger Verein" wird gestrichen, da ein solcher formal als Gesellschaft beschränkten Rechts gilt und somit ebenfalls eine juristische Person wäre. Außerdem steht es den Mitgliedern von Vereinen frei, einzeln bei uns Mitglied zu werden. |
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2011-10-17.txt |