dokumente/Satzung
Konrad Schöbel 62f5dd7d01 Verfügungsberechtigungen für Vorstandsmitglieder gesenkt
Begründung:
Solange der Verein noch kein nennenswertes Vermögen gebildet hat, sollten auch
die Verfügungsberechtigungen entsprechend gering sein.  Sie sollten das
Vereinsvermögen nicht übersteigen.
2011-11-12 00:24:25 +01:00
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Geschäftsordnung.txt Verfügungsberechtigungen für Vorstandsmitglieder gesenkt 2011-11-12 00:24:25 +01:00
Satzung.txt Einberufung von Vorstandssitzungen auch per E-Mail möglich 2011-11-11 23:45:21 +01:00