Die Unterscheidung zwischen "ordentlichen", stimmberechtigten Mitgliedern und
"Fördermitgliedern" ohne Stimmrechte erfordert es, dort wo von "Mitgliedern"
die Rede ist, gegebenenfalls zu spezifizieren, dass es sich um "ordentliche"
Mitglieder handelt.
Der ermäßigte sowie der volle Mitgliedsbeitrag werden vorerst in Abhängigkeit
von der Höhe der Raummiete und der Anzahl der Gründungsmitglieder festgesetzt.