Geschäftsordnung nach LaTeX transformiert
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\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize]{scrartcl}
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\usepackage{lmodern}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\usepackage{eurosym}
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\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.}
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\date{Fassung vom 30. November 2011}
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\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\begin{document}
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\maketitle{}
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\section{Mitgliedsbeiträge}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein erhebt gemäß §5 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie
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folgt:
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\begin{itemize}
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\item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
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\item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft
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\item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat, 128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für
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Fördermitglieder
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\end{itemize}
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Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
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entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
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zurückerstattet.
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\item Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
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eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder
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Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
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eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der
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entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
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\item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
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Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
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keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
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\item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
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Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
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\end{enumerate}
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\section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der
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Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23\% der ordentlichen
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Mitglieder.
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\end{enumerate}
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\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
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\begin{enumerate}
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\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
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einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von
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bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei
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höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung
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nötig.
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\end{enumerate}
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\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins}
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\begin{enumerate}
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\item Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide
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Vereinsvermögen nicht übersteigen.
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\end{enumerate}
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\section{Aufgaben des Schatzmeisters}
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\begin{enumerate}
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\item Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
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Haushaltsführung hinzuwirken.
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\item Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das
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Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
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verwaltet dort das Vereinsvermögen.
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\item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
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Vorstandsmitgliedern nötig.
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\item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder
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mindestensvierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen
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nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als
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Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den
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Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei
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einzeln aufzulisten.
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\item Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der
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Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei
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genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
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\item Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine
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Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
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auf dem Vereinskonto abgelegt.
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\item Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
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Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
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\item Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
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nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
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folgenden Teilen besteht:
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\begin{itemize}
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\item Kassenbuch für die Bargeldkasse
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\item Hauptbuch für das Vereinskonto
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\item Inventarliste für Vermögensgegenstände
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\end{itemize}
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\item Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von
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dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim
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Schatzmeister eingereicht werden.
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\item Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im
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Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
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der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar
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für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
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\item Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
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Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
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Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
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\item Für den Jahresabschluss oder bei Wechsel des Schatzmeisters ist
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durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
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\end{enumerate}
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\section{Erstattung der Auslagen des Vorstands}
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\begin{enumerate}
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\item Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
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in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
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muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
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Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
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\end{enumerate}
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\section{Elektronische Schriftform}
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\begin{enumerate}
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\item Elektronische Dokumente im Sinne von §11 der Satzung sind mit
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PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
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Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat
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hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
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Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für
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Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen.
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\end{enumerate}
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\section{Sicherheitsbeauftragter}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine
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Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der
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Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
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Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
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Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
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den Räumen des Vereins.
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\end{enumerate}
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\end{document}
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