diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.pdf b/Satzung/Geschäftsordnung.pdf new file mode 100644 index 0000000..c1a52b9 Binary files /dev/null and b/Satzung/Geschäftsordnung.pdf differ diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.tex b/Satzung/Geschäftsordnung.tex new file mode 100644 index 0000000..f4a33b2 --- /dev/null +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.tex @@ -0,0 +1,152 @@ +\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize]{scrartcl} +\usepackage{lmodern} +\usepackage[T1]{fontenc} +\usepackage[utf8]{inputenc} +\usepackage[ngerman]{babel} +\usepackage{eurosym} +\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.} +\date{Fassung vom 30. November 2011} +\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip} +\begin{document} + +\maketitle{} + +\section{Mitgliedsbeiträge} + +\begin{enumerate} + \item Der Verein erhebt gemäß §5 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie + folgt: + \begin{itemize} + \item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft + \item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft + \item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat, 128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für + Fördermitglieder + \end{itemize} + Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus + entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht + zurückerstattet. + \item Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage + eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder + Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder + eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der + entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen. + \item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren + Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind + keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden. + \item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem + Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung. +\end{enumerate} + +\section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung} +\begin{enumerate} + \item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der + Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23\% der ordentlichen + Mitglieder. +\end{enumerate} + +\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands} +\begin{enumerate} + \item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu + einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von + bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei + höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung + nötig. +\end{enumerate} + +\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins} + +\begin{enumerate} + \item Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide + Vereinsvermögen nicht übersteigen. +\end{enumerate} + +\section{Aufgaben des Schatzmeisters} + +\begin{enumerate} + \item Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche + Haushaltsführung hinzuwirken. + + \item Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das + Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und + verwaltet dort das Vereinsvermögen. + + \item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei + Vorstandsmitgliedern nötig. + + \item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder + mindestensvierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen + nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als + Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den + Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei + einzeln aufzulisten. + + \item Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der + Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei + genießt er die volle Unterstützung des Vorstands. + + \item Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine + Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig + auf dem Vereinskonto abgelegt. + + \item Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte + Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler. + + \item Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das + nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus + folgenden Teilen besteht: + \begin{itemize} + \item Kassenbuch für die Bargeldkasse + \item Hauptbuch für das Vereinskonto + \item Inventarliste für Vermögensgegenstände + \end{itemize} + + \item Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von + dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim + Schatzmeister eingereicht werden. + + \item Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im + Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat + der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar + für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister. + + \item Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder. + Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch + Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. + + \item Für den Jahresabschluss oder bei Wechsel des Schatzmeisters ist + durch ihn eine Bilanz zu erstellen. + +\end{enumerate} + +\section{Erstattung der Auslagen des Vorstands} + +\begin{enumerate} + \item Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden + in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung + muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und + Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen. +\end{enumerate} + +\section{Elektronische Schriftform} + +\begin{enumerate} + \item Elektronische Dokumente im Sinne von §11 der Satzung sind mit + PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim + Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat + hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen. + Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für + Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen. +\end{enumerate} + + +\section{Sicherheitsbeauftragter} + +\begin{enumerate} + \item Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine +Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der +Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen +Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von +Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in +den Räumen des Vereins. +\end{enumerate} +\end{document}