Entfernen der Satzung, da in neues Repo umgezogen
This commit is contained in:
parent
c567f70eed
commit
f0d63273b5
4 changed files with 0 additions and 519 deletions
Binary file not shown.
|
@ -1,162 +0,0 @@
|
||||||
\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
|
|
||||||
\usepackage{lmodern}
|
|
||||||
\usepackage[T1]{fontenc}
|
|
||||||
\usepackage[utf8]{inputenc}
|
|
||||||
\usepackage[ngerman]{babel}
|
|
||||||
\usepackage{eurosym}
|
|
||||||
\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.}
|
|
||||||
\date{Fassung vom 29. Januar 2012}
|
|
||||||
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
|
|
||||||
\begin{document}
|
|
||||||
|
|
||||||
\maketitle{}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Mitgliedsbeiträge}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Der Verein erhebt gemäß §6 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie
|
|
||||||
folgt:
|
|
||||||
\begin{itemize}
|
|
||||||
\item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
|
|
||||||
\item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft
|
|
||||||
\item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat,
|
|
||||||
128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für
|
|
||||||
Fördermitglieder
|
|
||||||
\end{itemize}
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
|
|
||||||
entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
|
|
||||||
zurückerstattet.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Voraussetzung für eine ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
|
|
||||||
eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder
|
|
||||||
Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
|
|
||||||
eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der
|
|
||||||
entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
|
|
||||||
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
|
|
||||||
keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
|
|
||||||
Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
|
|
||||||
gemäß Satzung §8 beträgt 23\% der ordentlichen Mitglieder.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
|
|
||||||
einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
|
|
||||||
von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
|
|
||||||
verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
|
|
||||||
Mitgliederversammlung nötig.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
|
|
||||||
Vorstandsmitgliedern nötig.
|
|
||||||
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide
|
|
||||||
Vereinsvermögen nicht übersteigen.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Aufgaben des Schatzmeisters}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
|
|
||||||
Haushaltsführung hinzuwirken.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das
|
|
||||||
Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
|
|
||||||
verwaltet dort das Vereinsvermögen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder
|
|
||||||
mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen
|
|
||||||
nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als
|
|
||||||
Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den
|
|
||||||
Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei
|
|
||||||
einzeln aufzulisten.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der
|
|
||||||
Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei
|
|
||||||
genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine
|
|
||||||
Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
|
|
||||||
auf dem Vereinskonto abgelegt.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
|
|
||||||
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
|
|
||||||
|
|
||||||
\newpage{}
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
|
|
||||||
nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
|
|
||||||
folgenden Teilen besteht:
|
|
||||||
\begin{itemize}
|
|
||||||
\item Kassenbuch für die Bargeldkasse
|
|
||||||
\item Hauptbuch für das Vereinskonto
|
|
||||||
\item Inventarliste für Vermögensgegenstände
|
|
||||||
\end{itemize}
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von
|
|
||||||
dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim
|
|
||||||
Schatzmeister eingereicht werden.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im
|
|
||||||
Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
|
|
||||||
der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar
|
|
||||||
für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
|
|
||||||
Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
|
|
||||||
Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Für den Jahresabschluss oder bei Wechsel des Schatzmeisters ist
|
|
||||||
durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Erstattung der Auslagen des Vorstands}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
|
|
||||||
in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
|
|
||||||
muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
|
|
||||||
Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Elektronische Schriftform}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Elektronische Dokumente im Sinne von §12 der Satzung sind mit
|
|
||||||
PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
|
|
||||||
Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat
|
|
||||||
hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
|
|
||||||
Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für
|
|
||||||
Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Sicherheitsbeauftragter}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine
|
|
||||||
Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der
|
|
||||||
Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
|
|
||||||
Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
|
|
||||||
Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
|
|
||||||
den Räumen des Vereins.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\end{document}
|
|
Binary file not shown.
|
@ -1,357 +0,0 @@
|
||||||
\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
|
|
||||||
\usepackage{lmodern}
|
|
||||||
\usepackage[T1]{fontenc}
|
|
||||||
\usepackage[utf8]{inputenc}
|
|
||||||
\usepackage[ngerman]{babel}
|
|
||||||
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
|
|
||||||
|
|
||||||
\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.}
|
|
||||||
\date{In der Fassung vom 29. Januar 2012}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{document}
|
|
||||||
\maketitle{}
|
|
||||||
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Der Verein trägt den Namen "`Hackspace Jena"'. Der Verein soll in
|
|
||||||
das Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen und der Name
|
|
||||||
dann um den Zusatz "`e.V."' ergänzt werden.
|
|
||||||
\item Der Verein hat seinen Sitz in Jena. Das Geschäftsjahr entspricht
|
|
||||||
dem Kalenderjahr.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Gemeinnützigkeit}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
|
|
||||||
Zwecke im Sinne des Abschnittes "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der
|
|
||||||
Abgabenordnung.
|
|
||||||
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
|
|
||||||
eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
|
||||||
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
|
|
||||||
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
|
|
||||||
Mitteln des Vereins.
|
|
||||||
\item Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
|
|
||||||
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
|
|
||||||
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
|
|
||||||
Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
|
|
||||||
des Vereinsvermögens erhalten.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\newpage
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung}
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
|
|
||||||
\begin{itemize}
|
|
||||||
\item der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
|
|
||||||
der Studentenhilfe
|
|
||||||
\item der Forschung, der Kunst und der Kultur
|
|
||||||
\item des Umgangs mit Technologie sowie
|
|
||||||
\item der öffentlichen Auseinandersetzung
|
|
||||||
\end{itemize}
|
|
||||||
auf den Themengebieten
|
|
||||||
\begin{itemize}
|
|
||||||
\item der Informationstechnologie
|
|
||||||
\item der Computersicherheit und
|
|
||||||
\item des Datenschutzes
|
|
||||||
\end{itemize}
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
|
|
||||||
\begin{itemize}
|
|
||||||
\item der Gleichberechtigung
|
|
||||||
\item des internationalen Austauschs und
|
|
||||||
\item der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
|
|
||||||
Gesellschaft
|
|
||||||
\end{itemize}
|
|
||||||
bestimmt.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
|
|
||||||
Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
|
|
||||||
Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
|
|
||||||
schwerpunktmäßig
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{itemize}
|
|
||||||
\item Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
|
|
||||||
anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
|
|
||||||
des Vereins
|
|
||||||
|
|
||||||
\item gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
|
|
||||||
wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitten oder Artikeln, die der
|
|
||||||
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
|
|
||||||
Interesse
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
|
|
||||||
der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
|
|
||||||
\begin{itemize}
|
|
||||||
\item der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
|
|
||||||
\item dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
|
|
||||||
\item Kooperationen mit Schulen.
|
|
||||||
\end{itemize}
|
|
||||||
|
|
||||||
\newpage{}
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
|
|
||||||
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
|
|
||||||
\begin{itemize}
|
|
||||||
\item Organisation von Austauschfahrten,
|
|
||||||
\item gemeinsame Vorträge und Tagungen,
|
|
||||||
\item Betrieb und gemeinsame Nutzung von
|
|
||||||
Kommunikationsinfrastruktur und
|
|
||||||
\item Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen.
|
|
||||||
\end{itemize}
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
|
|
||||||
Vereinsthemen
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
|
|
||||||
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
|
|
||||||
insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
|
|
||||||
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
|
|
||||||
Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
|
|
||||||
Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
|
|
||||||
deren Einrichtung.
|
|
||||||
\end{itemize}
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Mitgliedschaft}
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
|
|
||||||
die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
|
|
||||||
juristische Person werden.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
|
|
||||||
gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
|
|
||||||
entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
|
|
||||||
Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
|
|
||||||
einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
|
|
||||||
entscheidet.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
|
|
||||||
Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Personen oder durch Auflösung
|
|
||||||
und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
|
|
||||||
für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
|
|
||||||
schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
|
|
||||||
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\newpage{}
|
|
||||||
\section{Ausschluss eines Mitglieds}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
|
|
||||||
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
|
|
||||||
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
|
|
||||||
nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
|
|
||||||
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
|
|
||||||
mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
|
|
||||||
Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
|
|
||||||
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des
|
|
||||||
Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem
|
|
||||||
und verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
|
|
||||||
Vereins zu unterstützen und zu fördern.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
|
|
||||||
Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
|
|
||||||
die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
|
|
||||||
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Organe des Vereins}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Die Organe des Vereins sind:
|
|
||||||
\begin{itemize}
|
|
||||||
\item Die Mitgliederversammlung;
|
|
||||||
\item Der Vorstand.
|
|
||||||
\end{itemize}
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Mitgliederversammlung}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des
|
|
||||||
Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die
|
|
||||||
Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen
|
|
||||||
wurden.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche
|
|
||||||
Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim
|
|
||||||
abzustimmen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
|
|
||||||
abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
|
|
||||||
§\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten
|
|
||||||
Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
|
|
||||||
Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen
|
|
||||||
Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als
|
|
||||||
Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre
|
|
||||||
Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des
|
|
||||||
Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des
|
|
||||||
Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
|
|
||||||
einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
|
|
||||||
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
|
|
||||||
eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
|
|
||||||
Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
|
|
||||||
übernommen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
|
|
||||||
Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller
|
|
||||||
Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten
|
|
||||||
Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
|
|
||||||
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
|
|
||||||
beim Vorstand liegen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
|
|
||||||
zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
|
|
||||||
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
|
|
||||||
nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
|
|
||||||
per Beschluss die Tagesordnung verändern.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
|
|
||||||
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
|
|
||||||
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
|
|
||||||
Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
|
|
||||||
Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Vorstandsvorsitzende ist Versammlungsleiter der
|
|
||||||
Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
|
|
||||||
Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
|
|
||||||
bestimmen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Vorstand}\label{vorstand}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
|
|
||||||
Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
|
|
||||||
Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
|
|
||||||
Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
|
|
||||||
Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
|
|
||||||
Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
|
|
||||||
berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
|
|
||||||
kann hierfür Einschränkungen festlegen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet
|
|
||||||
das Vermögen des Vereins. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines
|
|
||||||
Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur
|
|
||||||
Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur
|
|
||||||
bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden
|
|
||||||
von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des
|
|
||||||
Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender,
|
|
||||||
Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei
|
|
||||||
Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten
|
|
||||||
Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
|
|
||||||
Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
|
|
||||||
von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
|
|
||||||
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
|
|
||||||
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
|
|
||||||
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
|
|
||||||
protokollieren.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine
|
|
||||||
Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
|
|
||||||
abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
|
|
||||||
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
|
|
||||||
Tagesordnungspunkt hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der
|
|
||||||
bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigefügt worden war.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Für die Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung ist eine
|
|
||||||
Mehrheit von zwei Dritteln in der Mitgliederversammlung erforderlich.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
|
|
||||||
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
|
|
||||||
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der
|
|
||||||
nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung}
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
|
|
||||||
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
|
|
||||||
ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
|
|
||||||
als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
|
|
||||||
angekündigt wurde.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
|
|
||||||
Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der
|
|
||||||
Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur
|
|
||||||
Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen
|
|
||||||
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen
|
|
||||||
Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den
|
|
||||||
Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit
|
|
||||||
Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung
|
|
||||||
regeln.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
|
|
||||||
Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
|
|
||||||
zwingend zu erfüllen.
|
|
||||||
|
|
||||||
\item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
|
|
||||||
vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
|
|
||||||
werden entsprechend übertragen.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\section{Schriftform}\label{schriftform}
|
|
||||||
|
|
||||||
\begin{enumerate}
|
|
||||||
\item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
|
|
||||||
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
|
|
||||||
Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
|
|
||||||
\end{enumerate}
|
|
||||||
|
|
||||||
\end{document}
|
|
Loading…
Reference in a new issue