diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.pdf b/Satzung/Geschäftsordnung.pdf deleted file mode 100644 index 1315869..0000000 Binary files a/Satzung/Geschäftsordnung.pdf and /dev/null differ diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.tex b/Satzung/Geschäftsordnung.tex deleted file mode 100644 index 568ad0c..0000000 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.tex +++ /dev/null @@ -1,162 +0,0 @@ -\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl} -\usepackage{lmodern} -\usepackage[T1]{fontenc} -\usepackage[utf8]{inputenc} -\usepackage[ngerman]{babel} -\usepackage{eurosym} -\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.} -\date{Fassung vom 29. Januar 2012} -\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip} -\begin{document} - -\maketitle{} - -\section{Mitgliedsbeiträge} - -\begin{enumerate} - \item Der Verein erhebt gemäß §6 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie - folgt: - \begin{itemize} - \item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft - \item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft - \item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat, - 128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für - Fördermitglieder - \end{itemize} - - \item Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus - entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht - zurückerstattet. - - \item Voraussetzung für eine ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage - eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder - Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder - eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der - entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen. - - \item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren - Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind - keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden. - - \item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem - Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung. -\end{enumerate} - -\section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung} - -\begin{enumerate} - \item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung - gemäß Satzung §8 beträgt 23\% der ordentlichen Mitglieder. -\end{enumerate} - -\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands} - -\begin{enumerate} - \item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu - einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag - von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam - verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die - Mitgliederversammlung nötig. - - \item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei - Vorstandsmitgliedern nötig. - -\end{enumerate} - -\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins} - -\begin{enumerate} - \item Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide - Vereinsvermögen nicht übersteigen. -\end{enumerate} - -\section{Aufgaben des Schatzmeisters} - -\begin{enumerate} - \item Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche - Haushaltsführung hinzuwirken. - - \item Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das - Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und - verwaltet dort das Vereinsvermögen. - - \item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder - mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen - nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als - Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den - Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei - einzeln aufzulisten. - - \item Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der - Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei - genießt er die volle Unterstützung des Vorstands. - - \item Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine - Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig - auf dem Vereinskonto abgelegt. - - \item Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte - Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler. - - \newpage{} - - \item Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das - nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus - folgenden Teilen besteht: - \begin{itemize} - \item Kassenbuch für die Bargeldkasse - \item Hauptbuch für das Vereinskonto - \item Inventarliste für Vermögensgegenstände - \end{itemize} - - \item Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von - dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim - Schatzmeister eingereicht werden. - - \item Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im - Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat - der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar - für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister. - - \item Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder. - Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch - Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. - - \item Für den Jahresabschluss oder bei Wechsel des Schatzmeisters ist - durch ihn eine Bilanz zu erstellen. - -\end{enumerate} - -\section{Erstattung der Auslagen des Vorstands} - -\begin{enumerate} - \item Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden - in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung - muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und - Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen. -\end{enumerate} - -\section{Elektronische Schriftform} - -\begin{enumerate} - \item Elektronische Dokumente im Sinne von §12 der Satzung sind mit - PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim - Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat - hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen. - Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für - Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen. -\end{enumerate} - - -\section{Sicherheitsbeauftragter} - -\begin{enumerate} - \item Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine - Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der - Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen - Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von - Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in - den Räumen des Vereins. -\end{enumerate} - -\end{document} diff --git a/Satzung/Satzung.pdf b/Satzung/Satzung.pdf deleted file mode 100644 index 1413b9c..0000000 Binary files a/Satzung/Satzung.pdf and /dev/null differ diff --git a/Satzung/Satzung.tex b/Satzung/Satzung.tex deleted file mode 100644 index 9e6a506..0000000 --- a/Satzung/Satzung.tex +++ /dev/null @@ -1,357 +0,0 @@ -\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl} -\usepackage{lmodern} -\usepackage[T1]{fontenc} -\usepackage[utf8]{inputenc} -\usepackage[ngerman]{babel} -\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip} - -\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.} -\date{In der Fassung vom 29. Januar 2012} - -\begin{document} -\maketitle{} - - -\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr} - -\begin{enumerate} - \item Der Verein trägt den Namen "`Hackspace Jena"'. Der Verein soll in - das Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen und der Name - dann um den Zusatz "`e.V."' ergänzt werden. - \item Der Verein hat seinen Sitz in Jena. Das Geschäftsjahr entspricht - dem Kalenderjahr. -\end{enumerate} - -\section{Gemeinnützigkeit} - -\begin{enumerate} - \item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnittes "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der - Abgabenordnung. - \item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie - eigenwirtschaftliche Zwecke. - \item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke - verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus - Mitteln des Vereins. - \item Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person - durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch - unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei - Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile - des Vereinsvermögens erhalten. -\end{enumerate} - -\newpage - -\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung} -\begin{enumerate} - \item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung - \begin{itemize} - \item der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich - der Studentenhilfe - \item der Forschung, der Kunst und der Kultur - \item des Umgangs mit Technologie sowie - \item der öffentlichen Auseinandersetzung - \end{itemize} - auf den Themengebieten - \begin{itemize} - \item der Informationstechnologie - \item der Computersicherheit und - \item des Datenschutzes - \end{itemize} - - \item Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken - \begin{itemize} - \item der Gleichberechtigung - \item des internationalen Austauschs und - \item der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen - Gesellschaft - \end{itemize} - bestimmt. - - \item Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind - Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche - Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet. - - \item Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind - schwerpunktmäßig - - \begin{itemize} - \item Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und - anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten - des Vereins - - \item gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten - wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitten oder Artikeln, die der - Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen - - \item Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem - Interesse - - \item Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung - der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa - \begin{itemize} - \item der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten, - \item dedizierter Bildungsveranstaltungen oder - \item Kooperationen mit Schulen. - \end{itemize} - - \newpage{} - - \item Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und - Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch - \begin{itemize} - \item Organisation von Austauschfahrten, - \item gemeinsame Vorträge und Tagungen, - \item Betrieb und gemeinsame Nutzung von - Kommunikationsinfrastruktur und - \item Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen. - \end{itemize} - - \item Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der - Vereinsthemen - - \item Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur - Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks, - insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors - - \item Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer, - Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch - Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den - Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in - deren Einrichtung. - \end{itemize} -\end{enumerate} - -\section{Mitgliedschaft} -\begin{enumerate} - \item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, - die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder - juristische Person werden. - - \item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. - - \item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform} - gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer - entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied. - - \item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der - Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung - einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme - entscheidet. - - \item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch - Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Personen oder durch Auflösung - und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht - für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. - - \item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform} - schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt. - -\end{enumerate} - -\newpage{} -\section{Ausschluss eines Mitglieds} - -\begin{enumerate} - \item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen - werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen - Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen - nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den - Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen - mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. - - \item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der - Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der - Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. -\end{enumerate} - -\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder} - -\begin{enumerate} - \item Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des - Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem - und verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen. - - \item Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des - Vereins zu unterstützen und zu fördern. - - \item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die - Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, - die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. - -\end{enumerate} - -\section{Organe des Vereins} - -\begin{enumerate} - \item Die Organe des Vereins sind: - \begin{itemize} - \item Die Mitgliederversammlung; - \item Der Vorstand. - \end{itemize} -\end{enumerate} - -\section{Mitgliederversammlung} - -\begin{enumerate} - \item Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des - Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die - Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen - wurden. - - \item Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche - Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim - abzustimmen. - - \item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. - - \item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der - abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in - §\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten - Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der - Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen - Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt. - - \item Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als - Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre - Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des - Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des - Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr. - - \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit - einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder - oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe - eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten - Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung - übernommen. - - \item Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die - Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller - Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten - Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen - darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags - beim Vorstand liegen. - - \item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform} - zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls - das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat. - - \item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere - nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann - per Beschluss die Tagesordnung verändern. - - \item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll - anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu - unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen - Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten - Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. - - \item Der Vorstandsvorsitzende ist Versammlungsleiter der - Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch - Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer - bestimmen. - -\end{enumerate} - -\section{Vorstand}\label{vorstand} - -\begin{enumerate} - \item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen - Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem - Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den - Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der - Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden. - - \item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender, - Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln - berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung - kann hierfür Einschränkungen festlegen. - - \item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet - das Vermögen des Vereins. Näheres regelt die Geschäftsordnung. - - \item Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. - - \item Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines - Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur - Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur - bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. - - \item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden - von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des - Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, - Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei - Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig. - - \item Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten - Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. - - \item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. - Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen - von der Geschäftsordnung festgelegt wird. - - \item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen - werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand - ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder - anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu - protokollieren. - - \item Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine - Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der - abgegebenen gültigen Stimmen nötig. -\end{enumerate} - -\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung} - -\begin{enumerate} - \item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der - Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen - Tagesordnungspunkt hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der - bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigefügt worden war. - - \item Für die Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung ist eine - Mehrheit von zwei Dritteln in der Mitgliederversammlung erforderlich. - - \item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder - Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der - Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der - nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. -\end{enumerate} - -\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung} -\begin{enumerate} - - \item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit - einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung - ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung - als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins - angekündigt wurde. - - \item Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder - Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der - Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur - Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen - steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen - Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den - Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit - Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung - regeln. - - \item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von - Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens - zwingend zu erfüllen. - - \item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die - vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins - werden entsprechend übertragen. -\end{enumerate} - -\section{Schriftform}\label{schriftform} - -\begin{enumerate} - \item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch - elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt - Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente. -\end{enumerate} - -\end{document}