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@ -39,23 +39,23 @@ Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der
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Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
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Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und
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des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die
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Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und
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die Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft
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eine wichtige Rolle.
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Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und der
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Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft eine
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wichtige Rolle.
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2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der
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satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
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Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den
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Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und
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kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und
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veranstaltet der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und
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Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie
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weitere Veranstaltungen in ähnlicher Form.
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Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie
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weitere, ähnliche Veranstaltungen.
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3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
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* Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
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insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen
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und aktuellen Entwicklungen, vorallem in den unter Absatz 1
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insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung offener Fragen
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und aktueller Entwicklungen, vor allem in den unter Absatz 1
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genannten Themenbereichen
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* Informationsveranstaltungen zur Förderung einer öffentlichen
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@ -68,22 +68,22 @@ neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen
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* Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
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* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der
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Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Zum Beispiel durch
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* Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
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Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann durch
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angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder
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Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen,
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Kooperation mit Schulen u.s.w..
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Kooperation mit Schulen usw. erfolgen.
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* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im
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Themenspektrum des Vereins. Zum Beispiel zu User-Groups,
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Stammtische, Computerclubs, etc.
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Stammtischen, Computerclubs, etc.
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* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im
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Sinne des Satzungszwecks, durch zum Beispiele der Einrichtung eines
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Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines
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Hardwarelabors
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* Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
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Technik, neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch
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Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
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- Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
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@ -91,7 +91,7 @@ Technik, neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch
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- Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä.
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- Bereitstellung von Arbeitsraum/-materialien für Künstler
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- Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler
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* Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die
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künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
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@ -112,7 +112,7 @@ entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
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Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
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einlegen, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
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einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
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entscheidet.
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5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
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@ -208,7 +208,7 @@ nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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per Beschluss die Tagesordnung verändern.
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10. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
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anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu
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anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
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unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
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Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
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Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
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