diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 34d04f7..f744635 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -39,23 +39,23 @@ Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die -Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und -die Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft -eine wichtige Rolle. +Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und der +Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft eine +wichtige Rolle. 2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer -Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den +Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und veranstaltet der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und -Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie -weitere Veranstaltungen in ähnlicher Form. +Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie +weitere, ähnliche Veranstaltungen. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: * Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und -insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen -und aktuellen Entwicklungen, vorallem in den unter Absatz 1 +insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung offener Fragen +und aktueller Entwicklungen, vor allem in den unter Absatz 1 genannten Themenbereichen * Informationsveranstaltungen zur Förderung einer öffentlichen @@ -68,22 +68,22 @@ neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen * Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse -* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der -Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Zum Beispiel durch +* Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der +Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann durch angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen, -Kooperation mit Schulen u.s.w.. +Kooperation mit Schulen usw. erfolgen. * Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im Themenspektrum des Vereins. Zum Beispiel zu User-Groups, -Stammtische, Computerclubs, etc. +Stammtischen, Computerclubs, etc. * Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im -Sinne des Satzungszwecks, durch zum Beispiele der Einrichtung eines +Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines Hardwarelabors * Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer, -Technik, neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch +Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch - Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen @@ -91,7 +91,7 @@ Technik, neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch - Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä. - - Bereitstellung von Arbeitsraum/-materialien für Künstler + - Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler * Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und @@ -112,7 +112,7 @@ entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied. 4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung -einlegen, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme +einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet. 5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch @@ -208,7 +208,7 @@ nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann per Beschluss die Tagesordnung verändern. 10. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll -anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu +anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.