Ein paar wietere Modifikationen basierend auf Feedback von Anke

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Frank Lanitz 2011-12-30 15:00:35 +01:00
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@ -39,23 +39,23 @@ Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und
des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die
Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und
die Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft
eine wichtige Rolle.
Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und der
Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft eine
wichtige Rolle.
2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der
satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den
Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und
kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und
veranstaltet der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und
Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie
weitere Veranstaltungen in ähnlicher Form.
Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie
weitere, ähnliche Veranstaltungen.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
* Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen
und aktuellen Entwicklungen, vorallem in den unter Absatz 1
insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung offener Fragen
und aktueller Entwicklungen, vor allem in den unter Absatz 1
genannten Themenbereichen
* Informationsveranstaltungen zur Förderung einer öffentlichen
@ -68,22 +68,22 @@ neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen
* Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der
Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Zum Beispiel durch
* Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann durch
angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder
Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen,
Kooperation mit Schulen u.s.w..
Kooperation mit Schulen usw. erfolgen.
* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im
Themenspektrum des Vereins. Zum Beispiel zu User-Groups,
Stammtische, Computerclubs, etc.
Stammtischen, Computerclubs, etc.
* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im
Sinne des Satzungszwecks, durch zum Beispiele der Einrichtung eines
Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines
Hardwarelabors
* Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
Technik, neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
- Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
@ -91,7 +91,7 @@ Technik, neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch
- Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä.
- Bereitstellung von Arbeitsraum/-materialien für Künstler
- Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler
* Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die
künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
@ -112,7 +112,7 @@ entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
einlegen, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
entscheidet.
5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
@ -208,7 +208,7 @@ nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
per Beschluss die Tagesordnung verändern.
10. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.