32€ als Option für Fördermitglieder hinzugefügt

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Frank Lanitz 2011-12-13 17:58:47 +01:00
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@ -8,7 +8,8 @@ folgt:
- 8€/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
- 16€/Monat für normale Mitgliedschaft
- 42€/Monat, 64€/Monat, 128€/Monat oder 256€/Monat für Fördermitglieder
- 32€/Monat, 42€/Monat, 64€/Monat, 128€/Monat oder 256€/Monat für
Fördermitglieder
Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
@ -20,8 +21,8 @@ Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem
Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
4. Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
@ -76,7 +77,7 @@ genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
auf dem Vereinskonto abgelegt.
7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
@ -106,9 +107,9 @@ durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.