diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.txt b/Satzung/Geschäftsordnung.txt index 923c423..46c365d 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.txt +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.txt @@ -8,7 +8,8 @@ folgt: - 8€/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft - 16€/Monat für normale Mitgliedschaft -- 42€/Monat, 64€/Monat, 128€/Monat oder 256€/Monat für Fördermitglieder +- 32€/Monat, 42€/Monat, 64€/Monat, 128€/Monat oder 256€/Monat für + Fördermitglieder Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht @@ -20,8 +21,8 @@ Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen. -3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren -Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind +3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren +Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden. 4. Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem @@ -76,7 +77,7 @@ genießt er die volle Unterstützung des Vorstands. Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig auf dem Vereinskonto abgelegt. -7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte +7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler. 8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das @@ -106,9 +107,9 @@ durch ihn eine Bilanz zu erstellen. § 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands -1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden -in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung -muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und +1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden +in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung +muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.