8(1): Wunsch nach ohne Beisitzer leben zu können auf Mitgliederversammlung konkretisiert

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Frank Lanitz 2011-11-26 10:13:05 +01:00
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@ -207,11 +207,11 @@ bestimmen.
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern:
dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den Vorstand gewählt
werden. Es kann auf Wunsch der Mitglieder auf eine Wahl der Beisitzer
verzichtet werden.
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
2. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist jedes Vorstandsmitglied.
Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sind einzeln