diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 7053126..18405ef 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -207,11 +207,11 @@ bestimmen. § 8 Vorstand -1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern: -dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. -Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den Vorstand gewählt -werden. Es kann auf Wunsch der Mitglieder auf eine Wahl der Beisitzer -verzichtet werden. +1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen +Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem +Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den +Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der +Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden. 2. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sind einzeln