Punkt "Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1)" in §2.2 gestrichen

Begründung:
Wir "forschen" zwar im Sinne von "experimentieren", betreiben jedoch keine
aktive Forschungsförderung.  Außerdem könnten sich zu viele Punkte ungünstig
auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit auswirken.
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Konrad Schöbel 2011-10-20 00:51:38 +02:00
parent 80b54f25e9
commit d762b47a64

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@ -53,8 +53,6 @@ gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
setzt sich der Verein ein für die Förderung von: setzt sich der Verein ein für die Förderung von:
- Wissenschaft und Forschung (AO §52 2.1)
- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, - Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen,
wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung
entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und