Satzung nach LaTeX konvertiert. Ein erster Versuch
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@ -0,0 +1,345 @@
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\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize]{scrartcl}
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\usepackage{lmodern}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.\\}
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\date{10. Januar 2012}
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\begin{document}
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\maketitle
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||||
\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Der Verein trägt den Namen ``Hackspace Jena''. Der Verein soll in
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das Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen und der Name
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dann um den Zusatz ``e.V.'' ergänzt werden.
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||||
\item Der Verein hat seinen Sitz in Jena. Das Geschäftsjahr entspricht
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dem Kalenderjahr.
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\end{enumerate}
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\section{Gemeinnützigkeit}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
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Zwecke im Sinne des Abschnittes ``Steuerbegünstigte Zwecke'' der
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||||
Abgabenordnung.
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||||
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
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eigenwirtschaftliche Zwecke.
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||||
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
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verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
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Mitteln des Vereins.
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||||
\item Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
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durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
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unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
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Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
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des Vereinsvermögens erhalten.
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\end{enumerate}
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||||
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||||
\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
|
||||
der Studentenhilfe
|
||||
\item der Forschung, der Kunst und der Kultur
|
||||
\item des Umgangs mit Technologie sowie
|
||||
\item der öffentlichen Auseinandersetzung
|
||||
\end{itemize}
|
||||
auf den Themengebieten
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item der Informationstechnologie
|
||||
\item der Computersicherheit und
|
||||
\item des Datenschutzes
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
\item Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item der Gleichberechtigung
|
||||
\item des internationalen Austauschs und
|
||||
\item der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
|
||||
Gesellschaft
|
||||
\end{itemize}
|
||||
bestimmt.
|
||||
|
||||
\item Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
|
||||
Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
|
||||
Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
|
||||
|
||||
\item Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
|
||||
schwerpunktmäßig:
|
||||
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||||
\begin{itemize}
|
||||
\item Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
|
||||
anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
|
||||
des Vereins
|
||||
|
||||
\item gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
|
||||
wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der
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||||
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
|
||||
|
||||
\item Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
|
||||
Interesse
|
||||
|
||||
\item Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
|
||||
der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
|
||||
\item dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
|
||||
\item Kooperationen mit Schulen
|
||||
\end{itemize}
|
||||
\item Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
|
||||
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item Organisation von Austauschfahrten,
|
||||
\item gemeinsame Vorträge und Tagungen,
|
||||
\item Betrieb und gemeinsame Nutzung von
|
||||
Kommunikationsinfrastruktur und
|
||||
\item Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
\item Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
|
||||
Vereinsthemen
|
||||
|
||||
\item Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
|
||||
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
|
||||
insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
|
||||
|
||||
\item Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
|
||||
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
|
||||
Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
|
||||
Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
|
||||
deren Einrichtung.
|
||||
\end{itemize}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\section{Mitgliedschaft}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
|
||||
die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
|
||||
juristische Person werden.
|
||||
|
||||
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
|
||||
|
||||
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §11 gegenüber
|
||||
dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
|
||||
entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
|
||||
|
||||
\item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
|
||||
Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
|
||||
einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
|
||||
entscheidet.
|
||||
|
||||
\item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
|
||||
Ausschluss, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung
|
||||
und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
|
||||
für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
|
||||
|
||||
\item Der Austritt wird durch eine gemäß §11 schriftliche Willenserklärung
|
||||
gegenüber dem Vorstand erklärt.
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||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Ausschluss eines Mitglieds}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
|
||||
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
|
||||
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
|
||||
nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
|
||||
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen
|
||||
mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
|
||||
|
||||
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
|
||||
Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
|
||||
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
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||||
\end{enumerate}
|
||||
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||||
\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des
|
||||
Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem
|
||||
und verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen.
|
||||
|
||||
\item Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
|
||||
Vereins zu unterstützen und zu fördern.
|
||||
|
||||
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
|
||||
Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
|
||||
die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
|
||||
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Organe des Vereins}
|
||||
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||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Organe des Vereins sind:
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung
|
||||
\item Der Vorstand
|
||||
\end{itemize}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Mitgliederversammlung}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des
|
||||
Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die
|
||||
Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen
|
||||
wurden.
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||||
\item Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche
|
||||
Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim
|
||||
abzustimmen.
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||||
|
||||
\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
|
||||
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||||
\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
|
||||
abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in §9 und §10
|
||||
geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
|
||||
Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird
|
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in der Geschäftsordnung festgelegt.
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||||
\item Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als
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||||
Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre
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||||
Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des
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||||
Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des
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||||
Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
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||||
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||||
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
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||||
einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
|
||||
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §11 unter Angabe
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eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
|
||||
Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
|
||||
übernommen.
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||||
\item Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
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||||
Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller
|
||||
Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten
|
||||
Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
|
||||
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
|
||||
beim Vorstand liegen.
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||||
|
||||
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §12
|
||||
zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
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||||
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §12 angemeldet hat.
|
||||
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||||
\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
|
||||
nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
|
||||
per Beschluss die Tagesordnung verändern.
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||||
\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
|
||||
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
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||||
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
|
||||
Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
|
||||
Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
|
||||
|
||||
\item Der Vorstandsvorsitzende ist Versammlungsleiter der
|
||||
Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
|
||||
Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
|
||||
bestimmen.
|
||||
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Vorstand}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
|
||||
Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
|
||||
Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
|
||||
Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
|
||||
Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
|
||||
|
||||
\item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
|
||||
Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
|
||||
berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
|
||||
kann hierfür Einschränkungen festlegen.
|
||||
|
||||
\item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet
|
||||
das Vermögen des Vereins. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
|
||||
|
||||
\item Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.
|
||||
|
||||
\item Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines
|
||||
Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur
|
||||
Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur
|
||||
bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
|
||||
|
||||
\item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden
|
||||
von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des
|
||||
Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender,
|
||||
Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei
|
||||
Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.
|
||||
|
||||
\item Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten
|
||||
Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
|
||||
|
||||
\item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
|
||||
Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
|
||||
von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
|
||||
|
||||
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
|
||||
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §11 einberufen. Der Vorstand
|
||||
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
|
||||
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
|
||||
protokollieren.
|
||||
|
||||
\item Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine
|
||||
Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
|
||||
abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
|
||||
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
|
||||
Tagesordnungspunkt hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der
|
||||
bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigefügt worden war.
|
||||
|
||||
\item Für die Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung ist eine
|
||||
Mehrheit von zwei Dritteln in der Mitgliederversammlung erforderlich.
|
||||
|
||||
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
|
||||
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
|
||||
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der
|
||||
nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
|
||||
\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
|
||||
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
|
||||
ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
|
||||
als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
|
||||
angekündigt wurde.
|
||||
|
||||
\item Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
|
||||
Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der
|
||||
Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur
|
||||
Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen
|
||||
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen
|
||||
Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den
|
||||
Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit
|
||||
Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung
|
||||
regeln.
|
||||
|
||||
\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
|
||||
Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
|
||||
zwingend zu erfüllen.
|
||||
|
||||
\item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
|
||||
vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
|
||||
werden entsprechend übertragen.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Schriftform, Abstimmungsfähigkeit}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
|
||||
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
|
||||
Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\end{document}
|
|
@ -1,5 +1,10 @@
|
|||
Satzung des Hackspace Jena e.V.
|
||||
Fassung vom 10. Januar 2012
|
||||
\documentclass[fontsize=11pt,paper=a4,pagesize]{scrartcl}
|
||||
|
||||
\usepackage[latin1]{inputenc}
|
||||
\usepackage[T1]{fontenc}
|
||||
\usepackage[ngerman]{babel}
|
||||
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
|
||||
\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.\\Fassung vom 10. Januar 2012}
|
||||
|
||||
|
||||
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
|
||||
|
@ -34,10 +39,10 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
|
|||
|
||||
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
|
||||
|
||||
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
|
||||
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
|
||||
- der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
|
||||
der Studentenhilfe
|
||||
- der Forschung, der Kunst und der Kultur
|
||||
- der Forschung, der Kunst und der Kultur
|
||||
- des Umgangs mit Technologie sowie
|
||||
- der öffentlichen Auseinandersetzung
|
||||
auf den Themengebieten
|
||||
|
@ -46,33 +51,33 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
|
|||
- des Datenschutzes(.)
|
||||
|
||||
2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
|
||||
- der Gleichberechtigung
|
||||
- der Gleichberechtigung
|
||||
- des internationalen Austauschs und
|
||||
- der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
|
||||
Gesellschaft
|
||||
bestimmt.
|
||||
|
||||
3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
|
||||
Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
|
||||
3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
|
||||
Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
|
||||
Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
|
||||
|
||||
4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
|
||||
4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
|
||||
schwerpunktmäßig:
|
||||
|
||||
- Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
|
||||
anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
|
||||
- Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
|
||||
anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
|
||||
des Vereins
|
||||
|
||||
- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
|
||||
wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der
|
||||
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
|
||||
|
||||
|
||||
- gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
|
||||
wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der
|
||||
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
|
||||
|
||||
- Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
|
||||
Interesse
|
||||
|
||||
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
|
||||
der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
|
||||
- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
|
||||
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
|
||||
der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
|
||||
- der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
|
||||
- dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
|
||||
- Kooperationen mit Schulen,
|
||||
|
||||
|
@ -80,22 +85,22 @@ schwerpunktmäßig:
|
|||
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
|
||||
- Organisation von Austauschfahrten,
|
||||
- gemeinsame Vorträge und Tagungen,
|
||||
- Betrieb und gemeinsame Nutzung von
|
||||
- Betrieb und gemeinsame Nutzung von
|
||||
Kommunikationsinfrastruktur und
|
||||
- Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen
|
||||
|
||||
- Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
|
||||
|
||||
- Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
|
||||
Vereinsthemen
|
||||
|
||||
- Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
|
||||
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
|
||||
insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
|
||||
|
||||
|
||||
- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
|
||||
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
|
||||
Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
|
||||
Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
|
||||
deren Einrichtung.
|
||||
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
|
||||
Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
|
||||
Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
|
||||
deren Einrichtung.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 4 Mitgliedschaft
|
||||
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