diff --git a/Satzung/Satzung.pdf b/Satzung/Satzung.pdf new file mode 100644 index 0000000..ecbe7d8 Binary files /dev/null and b/Satzung/Satzung.pdf differ diff --git a/Satzung/Satzung.tex b/Satzung/Satzung.tex new file mode 100644 index 0000000..e3dbc92 --- /dev/null +++ b/Satzung/Satzung.tex @@ -0,0 +1,345 @@ +\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize]{scrartcl} +\usepackage{lmodern} +\usepackage[T1]{fontenc} +\usepackage[utf8]{inputenc} +\usepackage[ngerman]{babel} +\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip} + +\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.\\} +\date{10. Januar 2012} + +\begin{document} +\maketitle +\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr} + +\begin{enumerate} + \item Der Verein trägt den Namen ``Hackspace Jena''. Der Verein soll in + das Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen und der Name + dann um den Zusatz ``e.V.'' ergänzt werden. + \item Der Verein hat seinen Sitz in Jena. Das Geschäftsjahr entspricht + dem Kalenderjahr. +\end{enumerate} + +\section{Gemeinnützigkeit} + +\begin{enumerate} + \item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige + Zwecke im Sinne des Abschnittes ``Steuerbegünstigte Zwecke'' der + Abgabenordnung. + \item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie + eigenwirtschaftliche Zwecke. + \item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke + verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus + Mitteln des Vereins. + \item Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person + durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch + unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei + Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile + des Vereinsvermögens erhalten. +\end{enumerate} + +\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung} +\begin{enumerate} + \item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung + \begin{itemize} + \item der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich + der Studentenhilfe + \item der Forschung, der Kunst und der Kultur + \item des Umgangs mit Technologie sowie + \item der öffentlichen Auseinandersetzung + \end{itemize} + auf den Themengebieten + \begin{itemize} + \item der Informationstechnologie + \item der Computersicherheit und + \item des Datenschutzes + \end{itemize} + + \item Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken + \begin{itemize} + \item der Gleichberechtigung + \item des internationalen Austauschs und + \item der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen + Gesellschaft + \end{itemize} + bestimmt. + + \item Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind + Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche + Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet. + + \item Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind + schwerpunktmäßig: + + \begin{itemize} + \item Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und + anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten + des Vereins + + \item gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten + wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der + Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen + + \item Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem + Interesse + + \item Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung + der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa + \begin{itemize} + \item der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten, + \item dedizierter Bildungsveranstaltungen oder + \item Kooperationen mit Schulen + \end{itemize} + \item Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und + Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch + \begin{itemize} + \item Organisation von Austauschfahrten, + \item gemeinsame Vorträge und Tagungen, + \item Betrieb und gemeinsame Nutzung von + Kommunikationsinfrastruktur und + \item Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen + \end{itemize} + + \item Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der + Vereinsthemen + + \item Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur + Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks, + insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors + + \item Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer, + Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch + Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den + Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in + deren Einrichtung. + \end{itemize} +\end{enumerate} +\section{Mitgliedschaft} +\begin{enumerate} + \item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, + die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder + juristische Person werden. + + \item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. + + \item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §11 gegenüber + dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer + entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied. + + \item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der + Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung + einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme + entscheidet. + + \item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch + Ausschluss, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung + und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht + für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. + + \item Der Austritt wird durch eine gemäß §11 schriftliche Willenserklärung + gegenüber dem Vorstand erklärt. +\end{enumerate} + +\section{Ausschluss eines Mitglieds} +\begin{enumerate} + \item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen + werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen + Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen + nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den + Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen + mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. + + \item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der + Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der + Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. +\end{enumerate} + +\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder} + +\begin{enumerate} + \item Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des + Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem + und verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen. + + \item Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des + Vereins zu unterstützen und zu fördern. + + \item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die + Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, + die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. + +\end{enumerate} + +\section{Organe des Vereins} + +\begin{enumerate} + \item Die Organe des Vereins sind: + \begin{itemize} + \item Die Mitgliederversammlung + \item Der Vorstand + \end{itemize} +\end{enumerate} + +\section{Mitgliederversammlung} + +\begin{enumerate} + \item Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des + Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die + Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen + wurden. + + \item Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche + Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim + abzustimmen. + + \item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. + + \item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der + abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in §9 und §10 + geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der + Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird + in der Geschäftsordnung festgelegt. + + \item Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als + Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre + Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des + Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des + Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr. + + \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit + einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder + oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §11 unter Angabe + eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten + Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung + übernommen. + + \item Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die + Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller + Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten + Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen + darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags + beim Vorstand liegen. + + \item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §12 + zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls + das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §12 angemeldet hat. + + \item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere + nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann + per Beschluss die Tagesordnung verändern. + + \item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll + anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu + unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen + Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten + Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. + + \item Der Vorstandsvorsitzende ist Versammlungsleiter der + Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch + Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer + bestimmen. + +\end{enumerate} + +\section{Vorstand} + +\begin{enumerate} + \item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen + Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem + Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den + Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der + Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden. + + \item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender, + Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln + berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung + kann hierfür Einschränkungen festlegen. + + \item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet + das Vermögen des Vereins. Näheres regelt die Geschäftsordnung. + + \item Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. + + \item Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines + Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur + Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur + bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. + + \item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden + von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des + Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, + Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei + Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig. + + \item Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten + Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. + + \item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. + Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen + von der Geschäftsordnung festgelegt wird. + + \item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen + werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §11 einberufen. Der Vorstand + ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder + anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu + protokollieren. + + \item Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine + Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der + abgegebenen gültigen Stimmen nötig. +\end{enumerate} + +\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung} + +\begin{enumerate} + \item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der + Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen + Tagesordnungspunkt hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der + bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigefügt worden war. + + \item Für die Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung ist eine + Mehrheit von zwei Dritteln in der Mitgliederversammlung erforderlich. + + \item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder + Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der + Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der + nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. +\end{enumerate} + +\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung} +\begin{enumerate} + + \item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit + einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung + ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung + als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins + angekündigt wurde. + + \item Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder + Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der + Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur + Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen + steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen + Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den + Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit + Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung + regeln. + + \item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von + Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens + zwingend zu erfüllen. + + \item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die + vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins + werden entsprechend übertragen. +\end{enumerate} + +\section{Schriftform, Abstimmungsfähigkeit} + +\begin{enumerate} + \item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch + elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt + Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente. +\end{enumerate} + +\end{document} diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 6a68a85..1346af7 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -1,5 +1,10 @@ -Satzung des Hackspace Jena e.V. -Fassung vom 10. Januar 2012 +\documentclass[fontsize=11pt,paper=a4,pagesize]{scrartcl} + +\usepackage[latin1]{inputenc} +\usepackage[T1]{fontenc} +\usepackage[ngerman]{babel} +\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip} +\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.\\Fassung vom 10. Januar 2012} § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr @@ -34,10 +39,10 @@ des Vereinsvermögens erhalten. §3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung -1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung +1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung - der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - - der Forschung, der Kunst und der Kultur + - der Forschung, der Kunst und der Kultur - des Umgangs mit Technologie sowie - der öffentlichen Auseinandersetzung auf den Themengebieten @@ -46,33 +51,33 @@ des Vereinsvermögens erhalten. - des Datenschutzes(.) 2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken - - der Gleichberechtigung + - der Gleichberechtigung - des internationalen Austauschs und - der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen Gesellschaft bestimmt. -3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind -Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche +3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind +Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet. -4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind +4. Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind schwerpunktmäßig: - - Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und - anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten + - Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und + anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten des Vereins - - - gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten - wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der - Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen - + + - gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten + wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitte oder Artikel, die der + Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen + - Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem Interesse - - Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung - der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa - - der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten, + - Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung + der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa + - der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten, - dedizierter Bildungsveranstaltungen oder - Kooperationen mit Schulen, @@ -80,22 +85,22 @@ schwerpunktmäßig: Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch - Organisation von Austauschfahrten, - gemeinsame Vorträge und Tagungen, - - Betrieb und gemeinsame Nutzung von + - Betrieb und gemeinsame Nutzung von Kommunikationsinfrastruktur und - Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen - - - Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der + + - Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der Vereinsthemen - Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks, insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors - + - Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer, - Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch - Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den - Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in - deren Einrichtung. + Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch + Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den + Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in + deren Einrichtung. § 4 Mitgliedschaft