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@ -81,7 +81,7 @@ offene Software, etc.
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§ 3 Mitgliedschaft
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§ 3 Mitgliedschaft
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1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
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1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
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die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
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die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
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juristische Person werden.
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juristische Person werden.
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2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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@ -109,7 +109,7 @@ gegenüber dem Vorstand erklärt.
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1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
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1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
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Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
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nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
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nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen
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mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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