From c2aeb499b554aa8e8fae2783504cd65fc7797ef4 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Frank Lanitz Date: Wed, 7 Dec 2011 20:03:33 +0100 Subject: [PATCH] Einige Doppelleerzeichen entfernt --- Satzung/Satzung.txt | 4 ++-- 1 file changed, 2 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 5d0cd3d..40153fd 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -81,7 +81,7 @@ offene Software, etc. § 3 Mitgliedschaft 1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, -die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder +die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. 2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. @@ -109,7 +109,7 @@ gegenüber dem Vorstand erklärt. 1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen -nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den +nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form gemäß §11 unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.