Kleine Formatierungen. Keine inhaltlichen Änderungen

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Frank Lanitz 2012-01-26 23:24:46 +01:00
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\begin{itemize}
\item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
\item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft
\item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat, 128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für
\item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat,
128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für
Fördermitglieder
\end{itemize}
Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
zurückerstattet.
\item Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder
Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der
entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
\item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
\item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
\end{enumerate}
\section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}
\item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23\% der ordentlichen
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\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
\begin{enumerate}
\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von
bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei
höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung
nötig.
einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
Mitgliederversammlung nötig.
\end{enumerate}
\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins}
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\begin{enumerate}
\item Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine
Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der
Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
den Räumen des Vereins.
Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der
Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
den Räumen des Vereins.
\end{enumerate}
\end{document}