diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.tex b/Satzung/Geschäftsordnung.tex index 452803d..63c8bbf 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.tex +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.tex @@ -19,25 +19,30 @@ \begin{itemize} \item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft \item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft - \item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat, 128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für + \item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat, + 128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für Fördermitglieder \end{itemize} Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet. + \item Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen. + \item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden. + \item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung. \end{enumerate} \section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung} + \begin{enumerate} \item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23\% der ordentlichen @@ -47,10 +52,10 @@ \section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands} \begin{enumerate} \item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu - einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von - bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei - höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung - nötig. + einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag + von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam + verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die + Mitgliederversammlung nötig. \end{enumerate} \section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins} @@ -143,10 +148,11 @@ \begin{enumerate} \item Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine -Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der -Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen -Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von -Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in -den Räumen des Vereins. + Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der + Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen + Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von + Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in + den Räumen des Vereins. \end{enumerate} + \end{document}