§7.2 der Geschäftsordnung durch Streichung von §11.2 der Satzung hinfällig

§11.2 der Satzung = elektronische Stimmabgabe
(vgl. Commit ed1a694fdf45)
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Konrad Schöbel 2011-11-12 00:34:00 +01:00
parent b265faadce
commit bb02e618da

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@ -121,11 +121,6 @@ hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für
Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen.
2. Im Abstimmungsprozess einer Mitgliederversammlung übernimmt und
protokolliert der Schriftführer die Überprüfung und Zählung der
signierten E-Mails. Ferner prüft er die Anwesenheit und erklärt
eventuell vorliegende schriftlich abgegebene Stimmen anwesender
Mitglieder öffentlich für ungültig.
§ 8 Sicherheitsbeauftragter