§7.2 der Geschäftsordnung durch Streichung von §11.2 der Satzung hinfällig
§11.2 der Satzung = elektronische Stimmabgabe (vgl. Commit ed1a694fdf45)
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@ -121,11 +121,6 @@ hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
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Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für
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Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen.
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2. Im Abstimmungsprozess einer Mitgliederversammlung übernimmt und
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protokolliert der Schriftführer die Überprüfung und Zählung der
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signierten E-Mails. Ferner prüft er die Anwesenheit und erklärt
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eventuell vorliegende schriftlich abgegebene Stimmen anwesender
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Mitglieder öffentlich für ungültig.
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§ 8 Sicherheitsbeauftragter
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