Vorstand genehmigt Einstellung von Gütern, nicht das Aufbewahrungsprotokoll
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@ -93,11 +93,9 @@ dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim
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Schatzmeister eingereicht werden.
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Schatzmeister eingereicht werden.
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10. Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im
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10. Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im
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Vermögensregister einzutragen. Der Schatzmeister hat nach
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Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
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Genehmigung durch den Vorstand ein Aufbewahrungsprotokoll
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der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar
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anzufertigen, ein Exemplar für den Besorger, eins zur Dokumentation
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für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
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beim Schatzmeister.
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11. Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
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11. Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
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Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
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Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
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Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
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Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
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