Anpassung von Satzung §8(2), so dass Besitzer kein Vertreter im Sinne §26BGB mehr sind.
(Konfliktbeseitigung zu Regelungen aus $8(1))
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@ -213,9 +213,9 @@ Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
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Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
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Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
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2. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist jedes Vorstandsmitglied.
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Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sind einzeln
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berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
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2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
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Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
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berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
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kann hierfür Einschränkungen festlegen.
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3. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet
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