From ae73f7efa3b6249034d88a3e07110148eabadd19 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Frank Lanitz Date: Wed, 30 Nov 2011 19:21:05 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Anpassung=20von=20Satzung=20=C2=A78(2),=20so=20?= =?UTF-8?q?dass=20Besitzer=20kein=20Vertreter=20im=20Sinne=20=C2=A726BGB?= =?UTF-8?q?=20mehr=20sind.?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit (Konfliktbeseitigung zu Regelungen aus $8(1)) --- Satzung/Satzung.txt | 6 +++--- 1 file changed, 3 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index f3751fc..087e72d 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -213,9 +213,9 @@ Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden. -2. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. -Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sind einzeln -berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung +2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender, +Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln +berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung kann hierfür Einschränkungen festlegen. 3. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet