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@ -14,72 +14,72 @@ dem Kalenderjahr.
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§2 Gemeinnützigkeit
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§2 Gemeinnützigkeit
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1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
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1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
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Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
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Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
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Abgabenordnung.
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Abgabenordnung.
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2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
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2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
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eigenwirtschaftliche Zwecke.
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eigenwirtschaftliche Zwecke.
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3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
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3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
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verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
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verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
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Mitteln des Vereins.
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Mitteln des Vereins.
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4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
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4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
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durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
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durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
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unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
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unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
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Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
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Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
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des Vereinsvermögens erhalten.
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des Vereinsvermögens erhalten.
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§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
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§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
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1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
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1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
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Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der
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Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der
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Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
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Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
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Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und
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Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und
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des Umgangs mit Technologie im allgemeinen. Dabei spielen die
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des Umgangs mit Technologie im allgemeinen. Dabei spielen die
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Gedanken des internationaler Austauschs, der Gleichberechtigung und
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Gedanken des internationaler Austauschs, der Gleichberechtigung und
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Mitwirkung an der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft eine
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Mitwirkung an der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft eine
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wichtige Rolle.
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wichtige Rolle.
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2. Das zu Grunde liegenden Mittel zur Verwirklichung der
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2. Das zu Grunde liegenden Mittel zur Verwirklichung der
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satzungsgemäßgen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
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satzungsgemäßgen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
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Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den
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Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den
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kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und
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kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und
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veranstaltet der Verein regelmäßige öffentliche Treffen und
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veranstaltet der Verein regelmäßige öffentliche Treffen und
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Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie
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Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie
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weitere Veranstaltungen in ähnliche Formen.
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weitere Veranstaltungen in ähnlicher Form.
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3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
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3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
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* Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
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* Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
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insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen
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insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen
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und aktuellen Entwicklungen vorallem in den unter Absatz 1
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und aktuellen Entwicklungen vorallem in den unter Absatz 1
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genannten Themenbereichen
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genannten Themenbereichen
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* Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher
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* Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher
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Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
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Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
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oder Medienkompetenz
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oder Medienkompetenz
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* Vorführung von Filmen, insb. Dokumentationen, Vortragsmitschnitten
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* Vorführung von Filmen, insb. Dokumentationen, Vortragsmitschnitten
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und Kritiken zu Datenschutz, neuen Medien, IT-Sicherheit oder
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und Kritiken zu Datenschutz, neuen Medien, IT-Sicherheit oder
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technischen Entwicklungen
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technischen Entwicklungen
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* Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
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* Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
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* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der
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* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der
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Jugend unter Absatz 1 genannten Bereichen, z.B. durch angeleitete
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Jugend unter Absatz 1 genannten Bereichen, z.B. durch angeleitete
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Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten,
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Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten,
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spezielle Bildungsveranstaltungen, Kooperation mit Schulen u.s.w..
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spezielle Bildungsveranstaltungen, Kooperation mit Schulen u.s.w..
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* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen, z.B.
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* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen, z.B.
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User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc.
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User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc.
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* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen fuer Projektarbeit
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* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen fuer Projektarbeit
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im Sinne des Satzungszwecks u.a. Einrichtung eines Hardwarelabors
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im Sinne des Satzungszwecks u.a. Einrichtung eines Hardwarelabors
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* Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Computer, Technik,
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* Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Computer, Technik,
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neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch
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neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch
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- Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
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- Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
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@ -90,8 +90,8 @@ neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch
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- Bereitstellung von Arbeitsraum/-materialien für Künstler
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- Bereitstellung von Arbeitsraum/-materialien für Künstler
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* Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die
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* Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die
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künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
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künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
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deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.
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deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.
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