From aa22587c601fb83b5d2ea64e2af33935b2333f3f Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Frank Lanitz Date: Tue, 27 Dec 2011 21:11:51 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Unn=C3=BCtze=20Leerzeichen=20entfernt=20und=20k?= =?UTF-8?q?leine=20Korrektur=20(in=20=C3=A4hnlicher=20Form)?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Satzung/Satzung.txt | 80 ++++++++++++++++++++++----------------------- 1 file changed, 40 insertions(+), 40 deletions(-) diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index d1460e3..009db2a 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -14,72 +14,72 @@ dem Kalenderjahr. §2 Gemeinnützigkeit -1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige -Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der +1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige +Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. -2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie +2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. -3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke -verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus +3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke +verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. -4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person -durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch -unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei -Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile +4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person +durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch +unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei +Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. §3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung -1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, -Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der -Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der -Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und -des Umgangs mit Technologie im allgemeinen. Dabei spielen die -Gedanken des internationaler Austauschs, der Gleichberechtigung und -Mitwirkung an der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft eine -wichtige Rolle. +1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, +Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der +Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der +Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und +des Umgangs mit Technologie im allgemeinen. Dabei spielen die +Gedanken des internationaler Austauschs, der Gleichberechtigung und +Mitwirkung an der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft eine +wichtige Rolle. -2. Das zu Grunde liegenden Mittel zur Verwirklichung der -satzungsgemäßgen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer -Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den -kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und -veranstaltet der Verein regelmäßige öffentliche Treffen und -Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie -weitere Veranstaltungen in ähnliche Formen. +2. Das zu Grunde liegenden Mittel zur Verwirklichung der +satzungsgemäßgen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer +Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den +kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und +veranstaltet der Verein regelmäßige öffentliche Treffen und +Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie +weitere Veranstaltungen in ähnlicher Form. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: -* Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und -insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen -und aktuellen Entwicklungen vorallem in den unter Absatz 1 +* Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und +insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen +und aktuellen Entwicklungen vorallem in den unter Absatz 1 genannten Themenbereichen -* Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher -Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit +* Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher +Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit oder Medienkompetenz -* Vorführung von Filmen, insb. Dokumentationen, Vortragsmitschnitten -und Kritiken zu Datenschutz, neuen Medien, IT-Sicherheit oder +* Vorführung von Filmen, insb. Dokumentationen, Vortragsmitschnitten +und Kritiken zu Datenschutz, neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen * Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse -* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der -Jugend unter Absatz 1 genannten Bereichen, z.B. durch angeleitete -Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten, +* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der +Jugend unter Absatz 1 genannten Bereichen, z.B. durch angeleitete +Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen, Kooperation mit Schulen u.s.w.. -* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen, z.B. -User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc. +* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen, z.B. +User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc. -* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen fuer Projektarbeit +* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen fuer Projektarbeit im Sinne des Satzungszwecks u.a. Einrichtung eines Hardwarelabors -* Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Computer, Technik, +* Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Computer, Technik, neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch - Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen @@ -90,8 +90,8 @@ neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch - Bereitstellung von Arbeitsraum/-materialien für Künstler -* Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die -künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und +* Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die +künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.