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Frank Lanitz 2011-12-27 21:11:51 +01:00
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@ -14,72 +14,72 @@ dem Kalenderjahr.
§2 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und
des Umgangs mit Technologie im allgemeinen. Dabei spielen die
Gedanken des internationaler Austauschs, der Gleichberechtigung und
Mitwirkung an der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft eine
wichtige Rolle.
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und
des Umgangs mit Technologie im allgemeinen. Dabei spielen die
Gedanken des internationaler Austauschs, der Gleichberechtigung und
Mitwirkung an der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft eine
wichtige Rolle.
2. Das zu Grunde liegenden Mittel zur Verwirklichung der
satzungsgemäßgen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den
kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und
veranstaltet der Verein regelmäßige öffentliche Treffen und
Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie
weitere Veranstaltungen in ähnliche Formen.
2. Das zu Grunde liegenden Mittel zur Verwirklichung der
satzungsgemäßgen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den
kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und
veranstaltet der Verein regelmäßige öffentliche Treffen und
Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie
weitere Veranstaltungen in ähnlicher Form.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
* Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen
und aktuellen Entwicklungen vorallem in den unter Absatz 1
* Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen
und aktuellen Entwicklungen vorallem in den unter Absatz 1
genannten Themenbereichen
* Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher
Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
* Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher
Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
oder Medienkompetenz
* Vorführung von Filmen, insb. Dokumentationen, Vortragsmitschnitten
und Kritiken zu Datenschutz, neuen Medien, IT-Sicherheit oder
* Vorführung von Filmen, insb. Dokumentationen, Vortragsmitschnitten
und Kritiken zu Datenschutz, neuen Medien, IT-Sicherheit oder
technischen Entwicklungen
* Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der
Jugend unter Absatz 1 genannten Bereichen, z.B. durch angeleitete
Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten,
* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der
Jugend unter Absatz 1 genannten Bereichen, z.B. durch angeleitete
Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten,
spezielle Bildungsveranstaltungen, Kooperation mit Schulen u.s.w..
* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen, z.B.
User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc.
* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen, z.B.
User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc.
* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen fuer Projektarbeit
* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen fuer Projektarbeit
im Sinne des Satzungszwecks u.a. Einrichtung eines Hardwarelabors
* Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Computer, Technik,
* Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Computer, Technik,
neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch
- Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
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- Bereitstellung von Arbeitsraum/-materialien für Künstler
* Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die
künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
* Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die
künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.