Neuformulierung des Vereinszwecks

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Frank Lanitz 2011-12-27 19:59:22 +01:00
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@ -28,60 +28,71 @@ Mitteln des Vereins.
4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person 4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
des Vereinsvermögens erhalten. des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung §3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
2. Insbesondere im, jedoch nicht begrenzt auf den Rahmen der 1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
folgenden Mittel: Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und
des Umgangs mit Technologie im allgemeinen. Dabei spielen die
Gedanken des internationaler Austauschs, der Gleichberechtigung und
Mitwirkung an der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft eine
wichtige Rolle.
- Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente, 2. Das zu Grunde liegenden Mittel zur Verwirklichung der
kommunikativen Austausch, etc. satzungsgemäßgen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den
kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und
veranstaltet der Verein regelmäßige öffentliche Treffen und
Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie
weitere Veranstaltungen in ähnliche Formen.
- regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie * Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen
und aktuellen Entwicklungen vorallem in den unter Absatz 1
genannten Themenbereichen
- Bildung und Weiterbildung zu technischen Fragen im Rahmen der * Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher
gesetzlichen Möglichkeiten Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
oder Medienkompetenz
- Förderung und Veranstaltung von Tagungen * Vorführung von Filmen, insb. Dokumentationen, Vortragsmitschnitten
und Kritiken zu Datenschutz, neuen Medien, IT-Sicherheit oder
technischen Entwicklungen
- Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien * Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
setzt sich der Verein ein für die Förderung von: * Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der
Jugend unter Absatz 1 genannten Bereichen, z.B. durch angeleitete
Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten,
spezielle Bildungsveranstaltungen, Kooperation mit Schulen u.s.w..
- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, * Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen, z.B.
wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc.
entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und
andere Computerkunst.
- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in * Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen fuer Projektarbeit
der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen im Sinne des Satzungszwecks u.a. Einrichtung eines Hardwarelabors
Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft;
durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und
-projekte sowie Informationsaustausch.
- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) * Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Computer, Technik,
durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch
Einrichtungen und Projekten.
- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit - Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über
rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und
Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23), insbesondere den Auf- und - Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume
Ausbau unabhängiger, freier Funknetze durch Wartung und Bereitstellung
der nötigen Infrastruktur.
- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im - Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä.
Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer
Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu - Bereitstellung von Arbeitsraum/-materialien für Künstler
Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralität, freie und
offene Software, etc. * Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die
künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.
§ 4 Mitgliedschaft § 4 Mitgliedschaft