diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 58174e2..d1460e3 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -28,60 +28,71 @@ Mitteln des Vereins. 4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei -Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile +Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. §3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung -2. Insbesondere im, jedoch nicht begrenzt auf den Rahmen der -folgenden Mittel: +1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, +Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der +Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der +Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und +des Umgangs mit Technologie im allgemeinen. Dabei spielen die +Gedanken des internationaler Austauschs, der Gleichberechtigung und +Mitwirkung an der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft eine +wichtige Rolle. -- Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente, -kommunikativen Austausch, etc. +2. Das zu Grunde liegenden Mittel zur Verwirklichung der +satzungsgemäßgen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer +Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den +kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und +veranstaltet der Verein regelmäßige öffentliche Treffen und +Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie +weitere Veranstaltungen in ähnliche Formen. -- regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen +3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: -- Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie +* Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und +insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen +und aktuellen Entwicklungen vorallem in den unter Absatz 1 +genannten Themenbereichen -- Bildung und Weiterbildung zu technischen Fragen im Rahmen der -gesetzlichen Möglichkeiten +* Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher +Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit +oder Medienkompetenz -- Förderung und Veranstaltung von Tagungen +* Vorführung von Filmen, insb. Dokumentationen, Vortragsmitschnitten +und Kritiken zu Datenschutz, neuen Medien, IT-Sicherheit oder +technischen Entwicklungen -- Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien +* Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse -setzt sich der Verein ein für die Förderung von: +* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der +Jugend unter Absatz 1 genannten Bereichen, z.B. durch angeleitete +Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten, +spezielle Bildungsveranstaltungen, Kooperation mit Schulen u.s.w.. -- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen, -wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung -entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und -andere Computerkunst. +* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen, z.B. +User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc. -- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in -der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen -Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft; -durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und --projekte sowie Informationsaustausch. +* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen fuer Projektarbeit +im Sinne des Satzungszwecks u.a. Einrichtung eines Hardwarelabors -- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.) -durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen, -Einrichtungen und Projekten. +* Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Computer, Technik, +neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch -- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit -digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über -rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und -Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen. + - Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen -- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23), insbesondere den Auf- und -Ausbau unabhängiger, freier Funknetze durch Wartung und Bereitstellung -der nötigen Infrastruktur. + - Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume -- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im -Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer -Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu -Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralität, freie und -offene Software, etc. + - Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä. + + - Bereitstellung von Arbeitsraum/-materialien für Künstler + +* Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die +künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und +deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten. § 4 Mitgliedschaft