Neuformulierung des Vereinszwecks
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@ -34,54 +34,65 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
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§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
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§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
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2. Insbesondere im, jedoch nicht begrenzt auf den Rahmen der
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1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
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folgenden Mittel:
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Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der
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Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
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Informationstechnologie, Computersicherheit, des Datenschutzes und
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des Umgangs mit Technologie im allgemeinen. Dabei spielen die
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Gedanken des internationaler Austauschs, der Gleichberechtigung und
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Mitwirkung an der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft eine
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wichtige Rolle.
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- Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente,
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2. Das zu Grunde liegenden Mittel zur Verwirklichung der
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kommunikativen Austausch, etc.
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satzungsgemäßgen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
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Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente sowie den
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kommunikativen Austausch. Darüber hinaus unterstützt und
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veranstaltet der Verein regelmäßige öffentliche Treffen und
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Informationsveranstaltungen, Workshops wie auch Tagungen sowie
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weitere Veranstaltungen in ähnliche Formen.
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- regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
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3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
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- Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
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* Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
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insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung von offenen Fragen
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und aktuellen Entwicklungen vorallem in den unter Absatz 1
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genannten Themenbereichen
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- Bildung und Weiterbildung zu technischen Fragen im Rahmen der
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* Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher
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gesetzlichen Möglichkeiten
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Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
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oder Medienkompetenz
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- Förderung und Veranstaltung von Tagungen
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* Vorführung von Filmen, insb. Dokumentationen, Vortragsmitschnitten
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und Kritiken zu Datenschutz, neuen Medien, IT-Sicherheit oder
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technischen Entwicklungen
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- Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien
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* Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
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setzt sich der Verein ein für die Förderung von:
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* Durchführung von Projekten zur Förderung/Bildung/Erziehung der
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Jugend unter Absatz 1 genannten Bereichen, z.B. durch angeleitete
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Entwicklung von Software-, Hardware- oder Elektronik-Komponenten,
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spezielle Bildungsveranstaltungen, Kooperation mit Schulen u.s.w..
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- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen,
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* Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen, z.B.
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wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung
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User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc.
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entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und
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andere Computerkunst.
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- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in
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* Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen fuer Projektarbeit
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der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen
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im Sinne des Satzungszwecks u.a. Einrichtung eines Hardwarelabors
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Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft;
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durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und
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-projekte sowie Informationsaustausch.
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- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.)
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* Einbindung künstlerischer Arbeiten zum Bereich Computer, Technik,
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durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen,
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neue Medien in das Vereinsleben insbesondere durch
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Einrichtungen und Projekten.
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- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit
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- Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
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digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über
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rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und
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Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
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- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23), insbesondere den Auf- und
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- Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume
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Ausbau unabhängiger, freier Funknetze durch Wartung und Bereitstellung
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der nötigen Infrastruktur.
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- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im
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- Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä.
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Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer
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Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu
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- Bereitstellung von Arbeitsraum/-materialien für Künstler
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Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralität, freie und
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offene Software, etc.
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* Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die
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künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
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deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.
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§ 4 Mitgliedschaft
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§ 4 Mitgliedschaft
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