Ein paar kleinere Korrekturen an der GO

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Frank Lanitz 2011-12-07 20:26:33 +01:00
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commit 9c8be3cfc3

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@ -11,7 +11,7 @@ folgt:
- 42€/Monat, 64€/Monat, 128€/Monat oder 256€/Monat für Fördermitglieder
Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
zurückerstattet.
2. Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
@ -20,9 +20,9 @@ Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem
Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind keinerlei
Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
3. Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
4. Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
@ -76,7 +76,7 @@ genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
auf dem Vereinskonto abgelegt.
7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
@ -95,6 +95,7 @@ Schatzmeister eingereicht werden.
Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar
für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
11. Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
@ -105,9 +106,9 @@ durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.